Was Familien heute schon prüfen, um Angehörige später finanziell zu entlasten
Immer mehr Familien in Deutschland möchten die Frage der Bestattungskosten nicht ungeklärt lassen und beschäftigen sich schon frühzeitig damit, wer im Ernstfall zahlt.
Warum manche Familien diese Kostenfrage lieber früher klären
Der Tod eines Angehörigen trifft Familien selten zu einem passenden Zeitpunkt. Neben der Trauer müssen innerhalb weniger Tage zahlreiche organisatorische Fragen geklärt werden, darunter auch, wer die Bestattung bezahlt. Genau diese Kostenfrage wollen viele Familien nicht ungeklärt lassen, denn eine Bestattung kostet in Deutschland heute schnell 7.000 bis 15.000 Euro.1
Vielen ist zudem nicht bewusst, dass diese Rechnungen häufig sehr kurzfristig beglichen werden müssen, während gesetzliche Leistungen dafür in den meisten Fällen nicht mehr ausreichen. Wer sich vorher nie mit dem Thema beschäftigt hat, steht dann plötzlich unter doppeltem Druck: emotional und finanziell.
Was in den Tagen nach einem Todesfall praktisch auf Angehörige zukommt
Ein Bestatter muss meist innerhalb kurzer Zeit beauftragt werden. Särge, Termine und Formalitäten müssen entschieden werden, oft ohne dass vorher irgendetwas besprochen wurde.
Viele Bestattungsunternehmen fordern bereits vor der Beisetzung eine Anzahlung oder die vollständige Zahlung, unabhängig davon, ob die Familie finanziell darauf vorbereitet ist.
Friedhofsgebühren, Grabpflege und der Grabstein werden häufig separat abgerechnet und kommen erst nach und nach hinzu, wenn die erste Rechnung bereits beglichen ist.
Reicht das Erbe nicht aus, sind es in der Regel die nächsten Angehörigen, die für die offenen Kosten aufkommen müssen. Genau das möchten viele Familien vorher klären.
Was eine Bestattung heute kosten kann
Auswertungen des Statistischen Bundesamts zeigen zudem, dass Bestattungen innerhalb von nur fünf Jahren rund 20 % teurer geworden sind, unter anderem durch steigende Friedhofsgebühren, Energie- und Personalkosten.23 Die Kosten können je nach Fall und Region stark variieren. Es handelt sich um beispielhafte Richtwerte.
Wer muss die Kosten eigentlich tragen?
Vielen ist nicht bewusst, dass Angehörige in Deutschland gesetzlich zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet sein können, selbst wenn kein größeres Vermögen vorhanden ist. Besonders Kinder oder Ehepartner geraten dadurch schnell unter finanziellen Druck.
Reicht das Erbe der verstorbenen Person nicht aus, springt unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt ein.4 Das gilt jedoch erst, wenn die Familie die Kosten nachweislich selbst nicht tragen kann, und häufig erst, nachdem eigenes Erspartes oder das Erbe aufgebraucht wurde.
Krankenkasse zahlt seit 2004 kein Sterbegeld mehr aus
Bis 2004 erhielten Hinterbliebene von der gesetzlichen Krankenkasse das sogenannte Sterbegeld, das die Bestattungskosten, die damals noch deutlich niedriger lagen, spürbar abfederte.5
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurde diese gesetzliche Leistung zum 1. Januar 2004 abgeschafft.6 Während Bestattungen seither immer teurer geworden sind, gibt es dieses frühere Sterbegeld heute also nicht mehr. Das ist einer der Hauptgründe, warum sich immer mehr Familien schon frühzeitig mit der Frage der privaten Vorsorge beschäftigen.
Vier verbreitete Annahmen im Realitätscheck
„Das Sozialamt übernimmt die Bestattung automatisch, wenn kein Geld da ist.“
Häufig differenzierterDas Sozialamt prüft zunächst Erbe, Ersparnisse und die Leistungsfähigkeit der Angehörigen. Erst wenn all das nicht ausreicht, wird die Kostenübernahme geprüft.4
„Es gibt doch noch das gesetzliche Sterbegeld der Krankenkasse.“
Häufig differenzierterDiese Leistung wurde bereits 2004 abgeschafft.6 Private Vorsorge ist heute meist die einzige Möglichkeit, gezielt vorzusorgen.
„Vorsorge lohnt sich erst im hohen Alter.“
Häufig differenzierterDer monatliche Beitrag richtet sich unter anderem nach dem Eintrittsalter. Wer früher startet, sichert sich häufig einen günstigeren Beitrag.
„Das lohnt sich nur für vermögende Familien.“
Häufig differenzierterGerade Familien mit wenig finanziellem Spielraum profitieren davon, dass die Kosten im Ernstfall nicht unerwartet auf die Angehörigen zurückfallen.
Möglichkeiten zur privaten Vorsorge prüfen
Aus diesen Gründen entscheiden sich viele Familien dazu, die Frage frühzeitig zu klären, statt sie den Angehörigen im Ernstfall zu überlassen. Eine private Sterbegeldvorsorge ist eine Möglichkeit, mit der Angehörige finanziell entlastet werden können.
Anbieter wie die ERGO ermöglichen dabei eine Absicherung der Bestattungskosten, deren monatlicher Beitrag von Alter und gewünschter Leistung abhängt.7 ERGO ist ein etablierter Versicherungsanbieter in Deutschland. Die konkreten Leistungen richten sich nach dem jeweils gewählten Tarif.
Eine solche private Sterbegeldvorsorge kann viele Vorteile haben*:
- ✓ Auszahlungssumme je nach Tarif bis zu 20.000 € möglich
- ✓ Verwendung gemäß Tarifbedingungen frei möglich
- ✓ Je nach Tarif häufig ohne Gesundheitsprüfung
Häufige Fragen
Wie hoch ist der monatliche Beitrag?
Der Beitrag hängt vom Eintrittsalter und der gewünschten Auszahlungssumme ab. Beim Anbieter lässt sich der individuelle Beitrag nach Altersgruppe unverbindlich ansehen.
Ist eine Gesundheitsprüfung notwendig?
Je nach gewähltem Tarif ist häufig keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Die genauen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif.
Wofür darf die Auszahlung verwendet werden?
Je nach Tarifbedingungen kann die Auszahlungssumme frei verwendet werden, etwa für Bestatterleistungen, Friedhofsgebühren oder den Grabstein.
Was passiert, wenn ich den Vertrag kündige?
Die Bedingungen bei einer Kündigung richten sich nach dem jeweiligen Tarif des Anbieters. Details dazu finden sich in den Vertragsunterlagen des gewählten Tarifs.
Ist eine Sterbegeldvorsorge auch für jüngere Familienmitglieder sinnvoll?
Grundsätzlich kann sich eine frühzeitige Klärung dieser Frage für Menschen jeden Alters lohnen, insbesondere weil der Beitrag häufig vom Eintrittsalter abhängt.
Beitrag zur Sterbegeldvorsorge nach Altersgruppe ansehen
Altersgruppe auswählen
Werbliche Veröffentlichung der CHR B.V.
*Die in der Anzeige beschriebenen Leistungen richten sich immer nach den abgeschlossenen Tarifen des jeweiligen Anbieters und können variieren.